LogPy –EUROPA

Werben auf LogPy

Eine dauerhafte Einbindung von redaktionellen und werblichen Inhalten auf LogPy ist eine hervorragende Maßnahme, um längerfristig einen hohen Aufmerksamkeitswert zu erzielen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein konkretes Angebot.

Konditionen

Banner-Anlieferung spätestens 3 Werktage vor Schaltung im vorgegebenen Format per eMail an (s. Impressum). Dateiformate als .gif, .jpg, .webm, webp, html Mindestbuchungsvolumen: 100,- Euro

AE-Provision

Wenn die Auftragserteilung über eine Agentur erfolgt, können 15% AE-Provision in Abzug gebracht werden.

Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

Redaktionelle Einbindung

Eine dauerhafte Einbindung von redaktionellen und werblichen Inhalten auf LogPy.de ist eine hervorragende Maßnahme, um längerfristig einen hohen Aufmerksamkeitswert zu erzielen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein konkretes Angebot.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1) G. DiIIenberg – nachstehend Betreiber genannt – betreibt und vermarktet die Internetplattform LogPy.de. Er erbringt Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch E-Mail an
(s.Impressum) gewahrt wird.
2) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Auftrag
kommt erst zustande durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung
des Auftrages seitens Betreiber oder die online erfolgte Verbreitung der
Werbung.

2. Leistungsumfang
1) Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt der Betreiber die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen in ihren Online-Angeboten.

3. Material
1) Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen,
Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei
sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ausgeliefert werden
und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere der Bildschirmdarstellung
im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Der
Werbetreibende hat zu prüfen, ob durch die Schaltung der Werbung Rechte
Dritter beeinträchtigt werden.
2) Grafiken und Codes müssen in einem Format angeliefert werden, das den
geltenden Konventionen des W3C für Webcontent entspricht. Die jeweilige
Zieladressen der Werbeflächen (URL im Internet) sind mit anzugeben. Dies
gilt nicht in dem Fall, wenn die Schaltung über AdServer Dritter durchgeführt
wird. Das Material muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Schaltung
bei dem Betreiber vorliegen. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die
Adresse [email protected] erfolgen.
3) Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch den Betreiber, so müssen die
Materialien bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Schaltung angeliefert
sein. Der Betreiber übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung.
Diese liegt allein beim Werbetreibenden. Der Betreiber ist nicht verpflichtet,
das Material zu archivieren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.

4. Urheber-Rechte
1) Im Verhältnis zum Betreiber trägt allein der Werbetreibende die presserechtliche,
wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der
Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
zur Verbreitung auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte
der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-
und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte,
Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder usw.) erworben hat. Der Werbetreibende
stellt dem Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der
Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von
Rechten Dritter zu prüfen.

5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte
1) Der Werbetreibende gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung und
die Inhalte der durch die URL angewählten Seiten nicht gegen geltendes
deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten
Sitten verstoßen. Der Betreiber ist berechtigt, derartige Werbung und Links
aus dem Angebot zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Der Betreiber wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten
Maßnahme in Kenntnis setzen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
des Werbetreibenden entsteht hierdurch nicht. Der Werbetreibende wird
Betreiber von allen Forderungen und Schäden Dritter freistellen, die durch
diese Form der Werbung entstehen.

6. Freigabe
1) Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und – soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam – Änderungen oder Korrekturen an diesem vorzunehmen. Der Betreiber ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Werbetreibenden zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Werbetreibende verpflichtet, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail die Freigabe zu erklären.
2) Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt.
3) Der Betreiber macht keinerlei Zusicherungen über die mögliche Reihenfolge der Werbeschaltungen, strebt aber im Interesse des Werbetreibenden eine bestmögliche Platzierung an.

7. Konkurrenzausschluss
1) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

8. Kennzeichnung
1) Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

9. Entgelte &Rückbelastung
1) Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltungen für eine vorher vereinbarte Dauer, einen vorher vereinbarten, andernfalls einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Kontakt- oder Festpreis.
2) Der Betreiber erstellt eine Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft über die realisierten PageImpressions und Klicks gibt.
3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Schaltung. Der Betreiber ist berechtigt, monatlich Zwischensummen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
4) Bei Unterschreitung der dem Pauschalpreis zugrundegelegten Abrufzahlen ist Betreiber wahlweise zur anteiligen Erstattung oder zur Nachbesserung berechtigt. In Fällen höherer Gewalt z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme
und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehr- und Betriebsstörungen u.ä., die nicht im Verantwortungsbereich von dem Betreiber liegen, behält der Betreiber den Anspruch auf das volle Entgelt.
5) Gerät der Werbetreibende mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, entfällt der gewährte Rabatt. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, hat der Werbetreibende Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäß den im Tarif festgelegten Rabattstufen. Der Rabatt wird nach Vertragsende abgerechnet.

10. Preisangleich
1) Betreiber ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte bei Vertragslaufzeiten
über 12 Monaten anzupassen. Betreiber teilt dies dem Werbetreibenden einen
Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder E-Mail mit. Der
Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung binnen zwei
Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der
Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten
ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Betreiber wird zu Beginn der
Frist auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht
der Werbetreibende der Erhöhung, so ist Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.

11. Rabatte, Stornierungsfristen, Agenturkonditionen
1) Rabatte werden nur auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Die Konditionen
teilt unsere AdSales-Abteilung gern mit. Gestaltungskosten für Werbemittel
sind von diesen Rabatten ausgenommen.
2) Die Stornofrist beträgt 4 Wochen zum Schaltungsbeginn und bezieht sich
auf den reinen Mediawert. Provisionen, die von Betreiber zu zahlen sind
sowie Gestaltungskosten, die Betreiber durch Bearbeitungen etc. hatte,
sind vom Storno ausgeschlossen.
3) Betreiber gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit
bei Fakturierung an die Agentur.

12. Gewährleistung und Haftung
1) Betreiber leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur
unerheblich beeinträchtigt, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich
geltend zu machen.
2) Betreiber ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche
stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen
oder Ablehnung der Nachbesserung durch Betreiber zu, sofern dem Werbetreibendem
eine Nachbesserung zumutbar ist.
3) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber
Betreiber wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Unberührt von diesem Haftungsausschluss bleiben Ansprüche aus
dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Körperschäden. Der Haftungsausschluss
ergreift nicht Ansprüche wegen Verstoßes gegen vertragliche Kardinalpflichten
oder Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften.
4) Für von Betreiber nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich
des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet Betreiber
nicht.
5) Die Haftung von Betreiber für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich
dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende
sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial – das in maschinenlesbarer
Form bereitgestellt wird – mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
6) Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche
Ansprüche.

13. Geheimhaltung, Datenschutz
1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird,
gelten die dem Betreiber unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2) Der Werbetreibende wird gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes davon
unterrichtet, dass der Betreiber seine Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet.
3) Die anfallenden Zugriffsdaten auf die Werbung werden erfasst und an dem Betreiber zu Abrechnungszwecken übermittelt.
4) Der Betreiber ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
5) Der Betreiber steht dafür ein, dass alle Personen, die von Betreiber mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen Datenschutzrechtlichen.Vorschriften einschließlich der interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

14. Sonstiges
1) Erfüllungsort ist Hilden, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung
des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der
jeweilige Sitz des Betreibers.
2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
dem Betreiber Kunden gebunden.
4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende, oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung welche die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches
gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

G. DiIIenberg , den 12. Juni 2023

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