Recht

Revolution im Datenschutz! EU und USA starten neues, bahnbrechendes Abkommen –Wird es halten?

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Das „EU-U.S. Data Privacy Framework“ist am 11. Juli 2023 in Kraft getreten, ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, das die Datenübertragung von europäischen zu amerikanischen Unternehmen erleichtern soll. Es ersetzt die früheren Abkommen „Safe Harbor“und „Privacy Shield“, die vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) für ungültig erklärt wurden. Diese Abkommen regeln die Bedingungen, unter denen persönliche Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen werden können. Dieses neue Abkommen bildet die Grundlage für einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, was bedeutet, dass die Kommission feststellt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Unternehmen können daher Daten in die USA übermitteln und amerikanische Cloud-Dienste nutzen, ohne weitere Schutzmaßnahmen ergreifen zu müssen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das betroffene US-Unternehmen eine gültige Zertifizierung gemäß dem „EU-U.S. Data Privacy Framework“besitzt. Die zentralen Punkte des neuen Abkommens beinhalten Beschränkungen des Zugriffs auf persönliche Daten durch US-Nachrichtendienste, sowie Rechtsmittel für EU-Bürger gegen die Erhebung und Verwendung ihrer Daten durch diese Dienste. Es wird ein neuer Gerichtshof, der „Data Protection Review Court (DPRC)“, eingerichtet, um Beschwerden zu prüfen und bindende Abhilfemaßnahmen anordnen zu können. Es soll auch regelmäßige Überprüfungen geben, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Abkommens eingehalten werden.

Es bleibt unklar, ob das Abkommen den Datenschutz tatsächlich verbessert

Obwohl die Vereinbarung als wichtiger Schritt im Datenschutz gefeiert wurde, hat sie auch Kritik hervorgerufen. Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat bereits angekündigt, gegen das neue Abkommen zu klagen. Es bleibt unklar, ob das Abkommen den Datenschutz tatsächlich verbessert, und ob es vom EuGH aufrechterhalten wird.

„Safe Harbor“und „Privacy Shield“bereits gescheitert

„Safe Harbor“und „Privacy Shield“waren Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA), die die Übertragung von personenbezogenen Daten zwischen den beiden Regionen regeln sollten. „Safe Harbor“war das erste dieser Abkommen und wurde 2000 eingeführt. Es legte einen Rahmen fest, nach dem US-Unternehmen personenbezogene Daten aus der EU aufnehmen und verarbeiten durften. Allerdings wurde „Safe Harbor“2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Das Urteil ging auf eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück. Er argumentierte, dass das Abkommen den Datenschutz der EU-Bürger nicht ausreichend schützte, insbesondere im Lichte der Enthüllungen von Edward Snowden über das Ausmaß der Überwachung durch die US-Geheimdienste. Als Reaktion auf die Annullierung von „Safe Harbor“wurde 2016 das „Privacy Shield“Abkommen eingeführt. Es enthielt zusätzliche Schutzmaßnahmen und Kontrollen, um die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes zu adressieren. Doch auch dieses Abkommen wurde 2020 vom EuGH für ungültig erklärt, wiederum aufgrund einer Klage von Schrems. Das Gericht entschied, dass das „Privacy Shield“die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff durch die US-Regierung schützte. Beide Abkommen scheiterten letztendlich, weil sie laut EuGH den Datenschutz der EU-Bürger nicht ausreichend gewährleisteten, insbesondere hinsichtlich des Zugriffs auf ihre Daten durch US-Behörden und -Geheimdienste. Diese Urteile haben dazu geführt, dass die Datenübertragung zwischen der EU und den USA weiterhin ein komplexes und umstrittenes Thema ist.

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